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Unterhaltsberechnung korrekt?
#3
Besser gehts doch nicht.....

1.) Sofort Titel unterschreiben (ob dynamisch oder statisch ist egal).
2.) Vermögensverzeichnis offen legen und EV abgeben.
3.) Abwarten.

Bei der Summe wird allen schwindlig, der Ex, der Anwältin, dem Gerichtsvollzieher und alle schön auf Volkswagen hetzen, am besten noch ein wenig japanisches Vollstreckungs- und Unterhaltsrecht einfließen lassen und Arbeitsrecht (Anspruch auf Barauszahlung des Wohnwertes und des Autowertes gem § $%&&$&$&$$54464)

Allein die Vorstellung wie eine qualifizierte Sachbearbeiterin des Jugendamtes bei der japanischen Botschaft anruft.......

Den Nebenjob bitte per PN zuerst an mich


Nero
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RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von Ralf G. - 05-08-2009, 05:30
RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von Nero - 05-08-2009, 07:21
RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von beppo - 05-08-2009, 08:25
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RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von malko - 06-08-2009, 00:01
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RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von Ralf G. - 06-08-2009, 08:32
RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von beppo - 29-07-2012, 14:44

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