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Unterhaltsberechnung korrekt?
#1
Mahlzeit!
Zurück aus dem Off möchte ich der Gemeinde folgende Sache schildern.
Ein Freund von mir bat mich bei der Berechnung des Unterhaltes zu helfen.

Verheiratet seit einem Jahr, zwei leibliche Kinder 14 & 16 Jahre, es geht um nachehelichen Unterhalt.
Er ist zur Zeit Autoverkäufer bei VW in Tokyo.
Die Firma stellt ihm einen Bugatti Veyron als Dienstwagen zur Verfügung und ein Appartment im Distrikt Ginza.
Sein Gehalt beträgt lediglich etwa EUR 1.000,- Netto/Monat, der Rest läuft auf Provisionsbasis.
2008 lief schlecht und 2009 sieht wegen der Krise auch mau aus, also keine Provision.

Unterhaltsrelevantes Einkommen:
Bereinigtes Netto/Monat: EUR 910,- (-4% Altervorsorge und -5% berufsbedingte Aufwendungen)
Wohnwertvorteil Appartment: EUR 20.000,-
Geldwerter Vorteil Dienstwagen: EUR 10.000,-
Summe: EUR 30.910,-/Monat

Kindesunterhalt nach Düdo: 2 x EUR 604,- abzgl. hälftiges KiGe: EUR 1.044,-

Einkommen der Ehefrau: EUR 0,- (voll erwerbsunfähig gem. amtsärztlichem Attest)
Verteilmasse: EUR 30.910,- - KU 1.044,- = EUR 29.866,-
Davon 3/7: EUR 12.800,-

Danach hätte die Ehefrau EU 12.800,- + KU 1.044,- + KiGe 328,- = EUR 14.172,-
Ehemann: Einkommen 910,- - Zahlbetrag 14.172,- = EUR -13.262,-

Frage 1: Ist die Berechnung einigermaßen korrekt?
Frage 2: Soll er einen dynamischen oder einen statischen Titel unterschreiben?
Frage 3: Für eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit verbleibt ihm ca. 1 Stunde/Woche Zeit, um nichts ungesetzliches zu tun. Kennt von Euch einer Einen, der einen Nebenjob mit einem Stundenlohn von ca. EUR 3.500,- netto anbietet, damit er sich eine Miso-Suppe im Monat für sich selbst kaufen kann?

Vielen Dank für Eure Tipps im voraus vom

Master Chief
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Unterhaltsberechnung korrekt? - von Master Chief - 05-08-2009, 04:10
RE: Unterhaltsberechnung korrekt? - von Ralf G. - 05-08-2009, 05:30
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