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BGH XII ZB 82/09: Ausländische Unterhaltstitel grenzenlos vollstreckbar
#2
Danke, "P", ist genau ein Thema in meinem Buch, hier ein weiterer (kleiner) Auszug mit umgekehrten Voraussetzungen und einer "Annahme einer Befürchtung", die wahr geworden ist, bevor ich das Buch fertiggestellt habe:

Zitat:Die EU Unterhaltsverordnung, die seit dem 30. Januar 2009 beschlossen wurde, enthält wichtige Kriterien, die in Zukunft gravierende Konflikte innerhalb der EU auslösen könnten. Um ein Beispiel zu nennen wird folgender Absatz zitiert:
(22) Um die rasche und wirksame Durchsetzung einer Unterhaltsforderung zu gewährleisten und missbräuchlichen Rechtsmitteln vorzubeugen, sollten in einem Mitgliedstaat ergangene Unterhaltsentscheidungen grundsätzlich vorläufig vollstreckbar sein. Daher sollte in dieser Verordnung vorgesehen werden, dass das Ursprungsgericht die Entscheidung für vorläufig vollstreckbar erklären können sollte, und zwar auch dann, wenn das einzelstaatliche Recht die Vollstreckbarkeit von Rechts wegen nicht vorsieht und auch wenn nach einzelstaatlichem Recht ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung eingelegt wurde oder noch eingelegt werden könnte.
An die gravierenden Auswirkungen dieses Abschnitts sind sich sicher viele EU Staaten nicht bewusst. Um es verständlich zu umschreiben Anhand eines Beispiels:

Eine Mutter mit einem Kind wohnt in Deutschland und hatte im Urlaub in Italien eine kurze Beziehung mit einem Einheimischen, von dem sie nach ihrer erfolgreichen Schwangerschaft und Rückkehr nur noch den Namen und den Wohnort inkl. der Straße weiß. Sie gibt beim Jugendamt den unwissenden Vater an, nach einer Suche wird dieser angeschrieben und sogleich beim deutschen Gericht zum Unterhalt verurteilt weil er sich nach ein paar Wochen nicht gemeldet hat. Dieses Urteil ist nun in Italien durch das neue EU Unterhaltsabkommen vollstreckbar, und zwar auch dann, wenn die Vollstreckbarkeit es vielleicht in Italien überhaupt nicht geben würde. Auch würde es in Italien vollstreckbar sein wenn er einen Rechtsbehelf eingelegt hat.
Würde jetzt noch sein Arbeitgeber ausfindig gemacht oder seine Kontodaten, könnte das Jugendamt oder die Mutter sofort lustig drauf los pfänden weil es das Abkommen gibt. Der Italiener hat somit nicht die geringste Chance sich einer Vollstreckung zu wehren und weiß nicht, was mit ihm geschieht...

.... Es könnte eine wilde Verurteilungswelle innerhalb der EU einsetzen wenn den Gerichten klar wird, das ein im EU Ausland möglicher beklagter Putativvater zum zahlen verurteilt werden kann ohne nachzuprüfen, ob dieser überhaupt der Vater ist oder Einkünfte oder Vermögen hat denn der Rechtsbehelf soll bei einer Vollstreckung nicht hemmend wirken. Deutschland sollte man deshalb wegen seiner als Weltmeister bekannten Urlauber ganz besonders in die Statistik schauen und überprüfen.



Und hier geht es gleich noch einen Schritt weiter, man knallt rückwirkenden Unterhalt rein.
Die EU wird der Unterhaltshorrortripp werden, die EU Staaten werden sich gegenseitig überbieten. Der Startschuss ist gefallen.

Lol, ich merke schon, das Buch nähert sich der Realität in unglaublichen Schritten...

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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RE: BGH XII ZB 82/09: Ausländische Unterhaltstitel grenzenlos vollstreckbar - von gleichgesinnter - 24-07-2009, 12:44

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