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BGH XII ZR 102/08: Betreuungsunterhalt länger als drei Jahre
#13
Wie ich die Berechnungen verstanden habe, muss er nun 519€ + 132€ = 641€, neben den Kindesunterhalt (273€) an seine Ex überweisen.
Macht schlappe 914€/M.
Ihm verbleiben dann 1367,51€ von ehemals 2.281,51€.
Hurra, kein Mangelfall!
Mist, die haben den Betrugsversuch mit der Altersvorsorge aufgedeckt, aber das deutsche Volk hat ihm sogar zum hälftigen KG noch 30€ zugesteckt und von einer Höherstufung gnädigerweise abgesehen, damit er das Kind noch so richtig fett bespaßen kann.
Da kann er sich doch locker noch eine Zweitfamilie leisten. Wink
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RE: BGH XII ZR 102/08: Betreuungsunterhalt länger als drei Jahre - von Bluter - 24-07-2009, 21:43

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