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BGH XII ZR 102/08: Betreuungsunterhalt länger als drei Jahre
#11
(24-07-2009, 18:35)Rumpel schrieb: Wer nichts mehr zu verlieren hat, ist wirklich frei
Genau - wie heist es so schön: "Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert" Rolleyes

Das die drei Jahresfrist von der Politik vielleicht gewollt aber von den Richtern nicht umgesetzt wird, war klar. Die hätten ein Einführungsgesetz dazu erlassen müssen mit ungefähr diesem Wortlaut:
Zitat:Die Anwendung des Gesetzes ist obligatorisch und kann nicht umgangen oder ausgesetzt werden.
Jetzt müssen noch zwei Richtergenerationen darüber schlafen, um in fünfzig Jahren eine moderatere Unterhaltsregelung zu haben. Diese juristischen Filznasen merken immer erst nach zwei Generationen, dass veränderte Gesetzestexte auch eine andere inhaltliche Bedeutung haben.

Wenn ich so über den Ehegattenunterhalt nachdenke, führt die Unterhaltsverpflichtung eigentlich dazu, dass der Pflichtige durch die Erwerbsobliegenheit seine väterlichen Pflichten gegenüber dem Kind vernachlässigen muss, was durch die Mutter nicht kompensiert werden kann. Es schadet also dem Kind. Das verstösst eigentlich gegen Art 8 EMRK (http://dejure.org/gesetze/MRK/8.html) Für das Kindeswohl wäre doch eine hälftige Betreuung, in der das Kind von beiden Eltern etwas hat, viel besser. Und die immer zitierte Rollenverteilung muss ja wohl dem Kindeswohl untergeordnet werden! Idea

Deshalb plädiere ich ganz klar für die kompromisslose Abschaffung des Ehegattenunterhalts - das ist sowieso nichts anderes als staatlich geförderte Erpressung.
https://t.me/GenderFukc
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