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Insolvenzverfahren in UK
#8
also bitte nicht ausufern lassen. Die Insolvenzfragen kann man wunderbar im entsprechenden, empfehlenswerten www.Forum-schuldnerberatung.de klären.
Nach meinem (veralteten) Kenntnissen ist es so, das auch UH-Schulden von einer Insolvenz erfasst werden. Unabhängig vom Alter des Fordernden.
Nicht erfasst werden Schulden / Forderungen, die aus unerlaubten Handlungen entstanden sind. Also z.B. Straf- / Bußgelder o.Ä.

Nicht gezahlte UH- Schulden müssten also erstmal als solche unerlaubte Handlungen verurteilt worden sein. Das ist in aller Regel schwierig bis unmöglich für die Fordernden.

Also kann es sich durchaus im Einzelfall "lohnen" Unterhaltsschulden bis zum Maximum auflaufen zu lassen und dann eine Insolvenz anzustreben. Diese Einzelfälle sollten, nein MÜSSEN in jedem Fall mit einer zugelassenen, fähigen Insolvenberatungsstelle geklärt werden.

Was aber NICHT in die Insolvenz einfließt sind neue oder laufende Forderungen wegen Unterhalts. Wer also vorher 300EUR / Monat zu zahlen hat, muss dies auch während oder nach der Insolvenz tun. Sonst laufen gleich wieder Schulden auf.

Aber wie gesagt - Fragen zur Insolvenz bitte im o.g. Forum klären und aufpassen vor windigen Gesellen, die gerne für eigentlich kostenlose Beratungen Geld verlangen...
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Insolvenzverfahren in UK - von MitGlied - 22-07-2009, 13:50
RE: Insolvenzverfahren in UK - von Al Bundy - 22-07-2009, 14:10
RE: Insolvenzverfahren in UK - von MitGlied - 22-07-2009, 14:40
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