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BVerfG 1BvR 467/09: Elternrecht und Sorgerechtsentziehung
#2
(15-07-2009, 23:37)borni schrieb: Dies be­deu­tet, dass die Ent­schei­dung über den Um­gang und seine Aus­ge­stal­tung nicht durch das Ge­richt auf Drit­te, ins­be­son­de­re das Ju­gend­amt, über­ant­wor­tet wer­den darf. Das Ge­richt selbst hat eine kon­kre­te und voll­stän­di­ge Re­ge­lung zu tref­fen."
Dieses ist nur wieder eine Bestätigung der seit vielen Jahren bekannten Rechtsprechung der obersten Gerichte. In den Rechtskommentaren, z.B. Palandt, steht das seit ewigen Zeiten.

Das "Salz in der Supper" bildet die Formulierung "Entscheidung darf nicht übertragen werden". Wurde ja auch niemals! Das JA wird lediglich "angehört" und die Entscheidung kommt immer vom Gericht. In den seltensten Fällen entscheidet das Gericht entgegen der Meinung von JA oder Gutachten.

Die meisten Roben können gar nicht selbst entscheiden, weil sie gar nicht entsprechend ausgebildet sind!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: BVerfG 1BvR 467/09: Elternrecht und Sorgerechtsentziehung - von blue - 16-07-2009, 08:30
?? - von Skipper - 05-01-2011, 15:57

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