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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#16
Hallo Forum,

muss mal kurz nachfragen. Wenn das Kindergeld dem Kind gehört und nicht den Eltern, welche Auswirkung hat dass dann auf die Anrechnung des überschüssigen Kindergeldes für den Fall, dass das Kind bei eine/m/r ALG 2 EmpfängerIN lebt?

Mein Verständnis war/ist, dass ich als Zahlungspflichtiger immer dem Jobcenter zur Auskunft verpflichtet bin, sobald das Kind Teile des Kindergeldes zur Deckung des eigenen Bedarfs benötigt.

Nach diesem Urteil dürfte das Jobcenter das Kindergeld nicht mehr der ALG 2 Empfängerin zuordnen (auch den überschüssigen Teil nicht). Ergo (wenn Bedarf inkl KdU für das Kind voll gedeckt ist) würde auch kein Anspruch übergehen können und somit auch kein Auskunftsersuchen rechtskonform sein oder irre ich?

Das SGB II dürfte kaum das BGB mit Rückendeckung BGH übertrumpfen (klar, dass die beim Jobcenter das anders sehen - ernst nehmen muss man die ja nicht wirklich).

Bitte klärt mich auf, sollte ich auf Holzwegen wandern.

Vielen Dank und sonnigen Tag - JahJah
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RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von JahJahChildren - 11-08-2011, 10:26

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