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BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#12
Diese Erklärung macht das Ganze noch absurder.

Meine Ex profitiert vom Kindergeld an meine älteste, voreheliche Tochter. Nach der BVerfG Logik muss sie dieses aber für die Kinder einsetzen.

Soll ich sie jetzt verklagen, meinen KG-Anteil für meine Älteste auszugeben?

Die ganzen Artikel zeigen nur, dass die Journaille das Prinzip auch nicht verstanden hat.

Es ist jetzt aber noch wichtiger, darauf zu bestehen, dass die Umgangskosten voll von der Mutter zu tragen sind, denn sie bekommt ja das ganze Kindergeld und laut BGH müssen die Umgangskosten aus dem Kindergeld bestritten werden.
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RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von beppo - 11-08-2011, 05:53

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