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Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009
#18
Da müsste man einmal nachschlagen. Aber wenn neue Gesetze oder Reformen und Reformpakete anstehen, kann man gleich (als Betroffener) beim Bundesverfassungsgericht klagen.....

Zum Beispiel Anwaltszwang in der ersten Instanz von Unterhaltssachen. Da wird dann PKH abgelehnt, weil Unterhalt letztlich immer zu zahlen ist; damit wird einem dann der Anspruch auf rechtliches Gehör verwehrt und das verstösst gegen die Menschenrechte.

Vielleicht wäre es in der Sache sinnvoll ein Munsterdownload anzubieten um den Herrschaften am BVG und EUGMR gleich Klagen einzureichen, so ein paar Tausend wäre nicht schlecht.....wenn alle Unterhaltszahler von der Gesetzgebung betroffen sind (aktuell oder später) könnten da schon ein paar Klagen zusammen kommen

Ich werde da mal nachdenken...


Grüße

Nero
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Nachrichten in diesem Thema
Lösungsansätze - von Gast1 - 10-07-2009, 11:35
RE: Änderungen im Familienrecht zum 1.9.2009 - von Nero - 21-07-2009, 12:41

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