Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Hälftige Betreuung in der Praxis
#6
(28-06-2009, 17:58)Rumpel schrieb: Bei meiner Anwaeltin habe ich Termin
vorgeschlagen habe ich Wechselmodell vor der Geburt des Kindes, hatte Sie, Ex auch bestaetigt bis zu Ihrem Sinneswandel,
der Anwalt meiner Ex reagiert jetzt nicht darauf

Wenn du das Wechselmodell anstrebst, solltest du anders vorgehen.

Wie denn? Hilfesuch

Jedenfalls wird keine Mutter in D gezwungen werden, einem Wechselmodell zuzustimmen. Im Gegenteil! Also mußt du die Mutter dazu bringen, es auch zu wollen. Wohnt sie in der Nähe? Du kannst ihr anbieten, ab und an das Kind zu betreuen. Oder, falls es in den Kindergarten geht (wie alt ist das Kind?), es dorthin zu bringen (dann kann sie sich nochmal hinlegen). Ihr einfach angeblich behilflich sein, indem du das Kind "übernimmst". Die Frequenz langsam steigern. Aber halt ohne Anwalt.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste