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OLG Jena 1 UF 397/07: Einkommen der Partnerin eines Unterhaltspflichtigen
#24
sooooo einfach geht das ja nun nicht.
Bei der Scheidung wurde doch sicherlich auf den gegenseitigen Anspruch auf Unterhalt verzichtet ?!
Also wenn jetzt der Mann kommt, und so eine verschuldete Frau heiratet ist das sein Problem.
Kommt die Frau später irgendwann nach Weiberfastnacht angekrabbelt und verlangt DOCH noch Unterhalt, dann greift § 4711 aus dem Hokus-Pokus-Buch und man(n) muss doch wieder zahlen. Ist doch jetzt schon so. Mann hat eine neue Partnerin und ist UH-verpflichtet. Die Partnerin kann u.U. mitzahlen.
Frau hat die Kinder und einen Millionär als neuen Partner. DER ist nicht pflichtig. Und spielt im gesamten Procedere keine Rolle.
Nenee, Gerechtigkeit ist das, was man sich für Geld erkaufen kann. Wofür hält Justitia wohl eine Waage in der Hand? Auf der einen Seite kommt der Fall rein, auf der anderen Seite Goldtaler und Dukaten...
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RE: OLG Jena 1 UF 397/07: Einkommen der Partnerin eines Unterhaltspflichtigen - von vorsichtiger - 16-06-2009, 21:09
Quod licet Iovi non licet bovi - von Gast1 - 16-06-2009, 21:18

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