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OLG Jena 1 UF 397/07: Einkommen der Partnerin eines Unterhaltspflichtigen
#5
Bei Auskünften, die gegeben werden müssen aber nicht gegeben werden, kann Druck mit Zwangsgeld gegen den Vater aufgebaut werden. Das ist natürlich witzig, wenn das Familiengericht selber zugibt, dass es keinen Auskunftsanspruch vom Vater an die neue Ehefrau gibt, aber einen Anspruch von Sohn/Ex an den Vater. Und dann dem Vater aufträgt, einen nicht vorhandenen Auskunftsanspruch durchzusetzen. Fiktionen, pontemkinsche Dörfer, die deutsche Rechtsindustrie hat eben ein ganz besonderes Verhältnis zur Realität. Sie kann es sich leisten, Milliardenumsätze ebenen jeden Weg des Wahnsinns.

Das Gericht kann sich auch selbst Informationen beschaffen. Das werden sie früher oder später tun. In Kürze mit dem neuen Verfahrensrecht ist das übrigens sehr vereinfacht. Das geht ruckzuck, totaler Durchgriff auf alle Daten ist kein Problem. Alternativ kann das Gericht einfach volle Bedarfsdeckung durch die neue Ehefrau annehmen, wenn der Pflichtige das anders sieht muss er es nachweisen. Kein Nachweis -> Selbstbehalt Null, Bedarf wird durch leistungsfähigen Dritten gedeckt. Auf Amtsgerichtsebene kenne ich solche Entscheidungen.

Heiraten sein lassen, offiziell getrennt wohnen, immer derselbe Tip.
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RE: OLG Jena 1 UF 397/07: Einkommen der Partnerin eines Unterhaltspflichtigen - von p__ - 15-06-2009, 18:44
Quod licet Iovi non licet bovi - von Gast1 - 16-06-2009, 21:18

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