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OLG Jena 1 UF 397/07: Einkommen der Partnerin eines Unterhaltspflichtigen
#2
ein unterhaltspflichtiger mann hat zwar das recht eine neue ehe einzugehen, aber die unterhaltspflicht wird auf die neuen ehepartner aufgeteilt. wenn dies die runde macht, dann ist ein alleinstehender unterhaltspflichtiger mann von einem kuenftigen familienleben ausgeschlossen - er ist finanziell und familiaer erledigt. hauptsache gesund und gluecklich - das war gestern.

viele ehepartner kommen aus der gleichen soziale ebene und natuerlich wird das leben zu zweit ertraeglicher und wird eben auf 2 schultern verteilt. eine heirat ist auch eine soziale notwendigkeit und auch die chance gemeinsam vielleicht ein bisschen besser leben zu koenen. diese chance gibt es nicht.

ich werde zum dritten mal heiraten und die deutsche botschaft kann dann meine philippinische ehefrau mal befragen, wie hoch ihr einkommen ist. ihren reisepass wird die deutsche botschaft sicherlich nicht weg nehmen koennen Smile

das demokratische deutsche rechtssystem, kurz DDR, sollte man ernsthaft hinterfragen.
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RE: OLG Jena 1 UF 397/07: Einkommen der Partnerin eines Unterhaltspflichtigen - von Exilierter - 15-06-2009, 17:48
Quod licet Iovi non licet bovi - von Gast1 - 16-06-2009, 21:18

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