05-06-2009, 00:57
Auf Unterhaltsschulden definitiv, da es sich hier um eine Titelierung halndelt, die verjährt ja erst nach 30 Jahren - sonstige Zinsen verjähren nach 3 Jahren, wenn sie nicht ebenfalls vom Gläubiger tituliert sind.
Gruß
malko aka der Rastlose
Gruß
malko aka der Rastlose
gruß
malko
malko