06-07-2009, 15:07
Der Volltext von BGH Aktenzeichen XII ZR 111/08 vom 27.5.2009 ist da:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...92&Frame=2
Darin sind einige detailliertere Angaben zu den Personen und ihrem Fall. Für unbefristeten Unterhalt reicht ein "besonders schutzwürdiges Vertrauen". Bekräftigt wurde vom BGH auch die schon länger ausgeurteilte Praxis, bis zu 4% des Bruttoeinkommens in eine private Altersvorsorge zu stecken, egal ob das zu Ehezeiten gemacht wurde oder erst nach der Trennung.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...92&Frame=2
Darin sind einige detailliertere Angaben zu den Personen und ihrem Fall. Für unbefristeten Unterhalt reicht ein "besonders schutzwürdiges Vertrauen". Bekräftigt wurde vom BGH auch die schon länger ausgeurteilte Praxis, bis zu 4% des Bruttoeinkommens in eine private Altersvorsorge zu stecken, egal ob das zu Ehezeiten gemacht wurde oder erst nach der Trennung.