06-06-2009, 21:20
Hallo,
der bisher einzige in meiner Revisionsangelegenheit beim BGH zugelassene und mich vertretene RA wurde seinerzeit von meinem hiesigen RA für Familienrecht, der mich erst- und zweitinstanzlich begleitete, ohne mein Zutun ausgesucht und ging in seiner Argumentation bezgl. Befristung des nachehelichen Krankenunterhalts nach § 1572 BGB mit "fliegenden Fahnen" unter, folglich ich auch.
Bei einer Abänderungsklage geht es sicherlich um einen höheren Streitwert wie in meinem BGH-Verfahren vom 27.05.2009 (Az.: XII ZR 111/08).
Das kann finanziell für mich in den einzelnen Instanzen schon teuer
werden !
Aber nichts desto trotz, bei einer mindestens 50 zu 50 Chance würde ich diesen Weg erneut gehen.
Welche Prognose seht ihr ?
Grüße von W.
der bisher einzige in meiner Revisionsangelegenheit beim BGH zugelassene und mich vertretene RA wurde seinerzeit von meinem hiesigen RA für Familienrecht, der mich erst- und zweitinstanzlich begleitete, ohne mein Zutun ausgesucht und ging in seiner Argumentation bezgl. Befristung des nachehelichen Krankenunterhalts nach § 1572 BGB mit "fliegenden Fahnen" unter, folglich ich auch.
Bei einer Abänderungsklage geht es sicherlich um einen höheren Streitwert wie in meinem BGH-Verfahren vom 27.05.2009 (Az.: XII ZR 111/08).
Das kann finanziell für mich in den einzelnen Instanzen schon teuer
werden !
Aber nichts desto trotz, bei einer mindestens 50 zu 50 Chance würde ich diesen Weg erneut gehen.
Welche Prognose seht ihr ?
Grüße von W.