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BGH XII ZR 78/08: Unbefristeter Krankenunterhalt, private Altersvorsorge
#13
Kommt ein deutscher Durschnitts-Zahlesel auf 30.000€ brutto, verbleiben ihm ~19.000€ netto.
Macht ~1585€/Monat.
Nach Abzug von rund 100€ berufsbedingten Aufwendungen, sind´s noch ~1485€.
KU = 257€, weil mit Mutti nur 2 zusätzlich zu stopfende Mäuler = eine Stufe himmelwärts - 2. Altersstufe.
Verbleiben mal 1228€.
Kind hat Vorrang, somit max 228€ für Mutti.
Da liegen die mit den 209€ doch goldrichtig, um dem Zahlesel seinen SB von 1000€ zu wahren.

Ob nun §1570 BGB oder §1572 BGB ist also latte.

Von einer Begrenzung der Zeit beim §1572 BGB abzusehen ist ein Witz und verdeutlicht wie leer die öffentlichen Kassen sind.
Der Staatsbankrott ist offenbar.
Das staatliche Solidaritätsprinzip wurde komplett auf § 1353 BGB umgelegt (heirate und du erhältst lebenslänglich, weil nacheheliche Solidarität geht vor sozialstaatliche Solidarität).
Keine wirkliche Frage danach, ob die erkrankte Person auch ohne Ehe erkrankt wäre.
Da muss halt Dummschwatz her!
Zitat:Der Bundesgerichtshof hat darauf hingewiesen, dass sich § 1578 b BGB nach dem Willen des Gesetzgebers nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile beschränkt, sondern auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität berücksichtigt. Dieser Umstand gewinnt besonders beim nachehelichen Krankheitsunterhalt gemäß § 1572 BGB an Bedeutung, bei dem die Krankheit selbst regelmäßig nicht ehebedingt ist. Auch der Umfang dieser geschuldeten nachehelichen Solidarität ist unter Berücksichtigung der im Gesetz genannten Umstände, also der Dauer der Pflege oder Erziehung gemeinschaftlicher Kinder, der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie der Dauer der Ehe zu bemessen.
Vielmehr wird altes Recht (§ 1579, 1. BGB) wieder in das neue eingefädelt.
Zitat:der Ehedauer steht die Zeit gleich, in welcher der Berechtigte wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes nach § 1570 Unterhalt verlangen konnte,

Die würdigende Umsetzung des § 1569 BGB wird für deutsche Unterhaltspflichtige noch lange ein Traum bleiben, zwar zum greifen nah, aber durch Panzerglas unerreichbar.
Der § 1578b BGB ist seinen Druck nicht wert und ich werde abermals das BMJ auffordern seinen Schwachfug von der Internetseite (zur Eigenverantwortung) zu entfernen.
Von denen kommen so richtig tolle Antwortschreiben (MfG, an Dr. Heger). Rolleyes

Die Staatin verabschiedet sich aus ihrer Verantwortung, zuungunsten ihrer Finanziers, den zumeist abhängig beschäftigten Steuerzahleseln.
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RE: BGH urteilt heute bezüglich Krankenunterhalt - von w.grimstein - 04-06-2009, 20:54
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