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Steuer und Erwachsenenunterhalt
#1
Hallo Familie !

Ich elster mal wieder bis zum Abwinken.
(Steuersaftware des Bundes)

Als die Kids noch unter 18 waren hat mir das Finanzamt ja immer den Unterhalt als aussergewöhnliche Belastung und an anderen Stelle wo ich das reingedrückt habe einfach weggestrichen.
Nur für die Solidaritätsbetrags-Berechnung wurde der halbe Kinderfreibetrag jeweils anerkannt.
Man muß aber in jedem Fall immer Anlage Kind(er) ausfüllen.

So, jetzt zahl ich seit Oktober 2008 Erwachsenenunterhalt direkt für den Ältesten auf sein persönliches Konto.
Der Junge steuert aufs Abi derzeit zu.

Jetzt müßte die Beamtenschaft doch den Erwachsenenunterhalt anerkennen ?
Und zwar fürs ganze Jahr ?
Ist doch ein bischen so wie wenn geheiratet wird, da gilt das doch auch fürs ganze Jahr rückwirkend.

Ich brauch unbedingt noch Ausgaben, die Steuerprogression steigt Jahr für Jahr, ganz heimlich und leise, obwohl das Einkommen stagniert !
Aber die Leuts werden mit allem möglichen Käse abgelenkt so dass das kaum jemand merkt wie der Staat immer fetter hinlangt bei den Arbeitnehmern......

Macht mich schlau !!!!!!
Ach ja noch was !
Seit ca. 2 Jahre gibts das Anlageformular Unterhalt, da gehört das rein !
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Nachrichten in diesem Thema
Steuer und Erwachsenenunterhalt - von Backfire - 26-05-2009, 07:29
RE: Steuer und Erwachsenenunterhalt - von Backfire - 26-05-2009, 08:39
RE: Steuer und Erwachsenenunterhalt - von p__ - 26-05-2009, 10:38

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