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Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr?
#5
Die vorgerichtliche Tätigkeit habe ich schon bei der Fragestellung berücksichtigt, ist auch nicht zu bemängeln. Ich habe das Ganze im Gerichtskostenrechner eingegeben und dabei kam fast genau der Betrag ohne die Geschäftsgebühr der ersten Klage heraus.

Leistungszeit: das Gezerre ging mehr als drei Jahre - braucht den Anwalt aber nicht zu jucken.

Gegenstandswert 1. Klage: xxxx € (25% höher als bei der 2. Klage)
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2400 VV RVG: 1,3
Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert yyyy (der niedrigere Streitwert): -0,65

Gegenstandswert 2. Klage: yyyy €
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG: 1,3
Terminsgebühr im Mahnverfahren § 13, Nr. 3104 VV RVG: 1,2
Einigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren § 13, Nr. 1003, 1000 VV RVG: 1,0

Die Anrechnung ist mit -0,65 enthalten, aber wieso taucht die abgewiesene Klage auf? Ist es nicht so, dass für einen Fall nur einmal Gebühr anfallen darf?

Zu den persönlich bekannten Anwälten später vielleicht etwas mehr ....
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RE: Anwaltsgebühren - ein Fall, zweimal Gebühr? - von campesino - 24-05-2009, 17:55

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