25-05-2009, 15:38
(24-05-2009, 10:09)LBM schrieb: Nur wenn der Selbstbehalt nicht per Urteil gesenkt wurde, gilt er erst einmal.
Andersrum. Es gibt keinen Selbstbehalt, erst durch ein Urteil kann einer festgesetzt werden. Die Leitlinien sprechen von den bekannten 900 EUR für den "notwendigen Selbstbehalt", den Richtern ist das trotzdem schnuppe und sie suchen sich was aus der übervollen Textbausteinkiste, um weit weniger festzusetzen.