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Kindesentzug bei gemeinsamen Sorgerecht und nächste Schritte
#7
Du kannst versuchen die Kinder gerichtlich mit einem Eilantrag zurückzuholen. Das Gericht wird sich vermutlich brennend dafür interessieren, wie du die Betreuung beider Kinder mit Vollzeitstelle stemmen willst. Ich würde an deiner Stelle auch sofort bei der Mutter schriftlich Umgang fordern. Wird dieser verweigert, dann kannst du das auch direkt vor Gericht präsentieren. 

Ansonsten hängt es sehr davon ab, wie deine Ex tickt. Du kannst davon ausgehen, dass sie das Wechselmodell nicht möchte, sonst würde sie auch nicht wegziehen. Da sie bereits zu so radikalen Schritten entschieden hat, wird sie auch nicht davor zögern, eine Schmutzkampagne gegen dich zu fahren. Damit gingen deine Chancen fürs Wechselmodell gegen Null. Wahrscheinlich wird der Richter sogar sagen, dass allein die Tatsache, dass die Mutter weggezogen ist, zeigt, dass die Kommunikation nicht klappt. Die Logik der Gerichte ist hier einfach: für 50/50-Modell brauchst du ideale Kommunikation. 40/60 geht auch ganz ohne Kommunikation. Trotzdem kannst du es auch hier gerichtlich versuchen. Ohne Anwalt kostet es auch nicht viel. -> Antrag auf Umgang (Wechselmodell). Im Übrigen wird man es dir nicht abkaufen, dass du dich zu 50% in die Betreuung eingebracht hast, da die Mutter nicht gearbeitet hat.

Ich habe ein Kind und muss Betreuungsunterhalt zahlen. Vermögen der KM hat keine Rolle gespielt. Kannst froh sein, wenn das Betreuungsunterhalt nicht nach Familienverhältnissen (3/7-Regel) gewährt wird. Ansonsten kannst du alle entstandenen Mehrkosten im Unterhaltsverfahren erwähnen, wenn es zu diesem kommt.

Fange auch rechtzeitig (also ab dem Moment wo klar ist, dass die Kinder bei der Mutter bleiben) mit der Zahlung des Kindesunterhaltes an (zumindest in Höhe des Unterhaltsvorschusses). Sonst riskierst du einen hohen Streitwert im Unterhaltsverfahren.
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RE: Kindesentzug bei gemeinsamen Sorgerecht und nächste Schritte - von Apfelmuss - 07-04-2024, 12:08

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