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Mal eine Frage zu § 1612 BGB
#2
Das wurde im Laufe der Jahre immer strenger und mit jeder Reform immer mehr auf allein Geld fixiert. Früher gab es auch für Minderjährige ein weiter gefasstes Unterhaltsbestimmungsrecht mit mehr Möglichkeiten zu Naturalunterhalt. Ziel war und ist aber, Unterhalt mindestes für Minderjährige nicht als Leistung für das Kind, sondern als eine reine Hochdruckgeldpumpe zur berechtigten Vertreterin, meistens die Mutter zu installieren. Mit den Reformen wurde der Rest immer kruder und rudimentärer.

Bei Volljährigen gehts meistens um einen Auszug der Bälger. Sie wollen Geld sehen und die Eltern sagen: Wozu, kannste doch weiter hier wohnen.

Es gibt Kommentare dazu im Palandt.
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Mal eine Frage zu § 1612 BGB - von Nappo - 19-01-2024, 18:24
RE: Mal eine Frage zu § 1612 BGB - von p__ - 19-01-2024, 18:52

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