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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#2
Probiers einfach. Verweise auf 2022 und § 1605 BGB. Wenn sie die Unterlagen nicht mehr haben, schickst du sie ihnen gerne noch einmal zu.

Habe aber im Hinterkopf, dass die das nochmal neu fordern dürfen, über den faulen Trick, dass es ja nun nach SGB gehen würde oder so ähnlich. § 97a SGB VIII.
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von p__ - 08-01-2024, 13:32

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