Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Nachteilsausgleich im Trennungsjahr
#4
Danke für eure Antworten.

@Austriake: das mit der Anlage U ist bei einer fiktiven Zusammenveranlagung oder so ähnlich. Bei mir geht es noch um die letzte Zusammenveranlagung. Die Trennung wird dem Finanzamt erst zum Jahresende mitgeteilt. Da können auch schon Ansprüche auf Nachteilsausgleich entstehen, wenn kein Unterhalt bezahlt worden ist.

@Nappo: ja, sie hat eine Berechnung vorgelegt, ich habe dann einen Teil davon bezahlt. Die Erstattung kann ich nachweisen. Es war dann auch ein halbes Jahr Ruhe, jetzt kommt ihr Anwalt wieder damit. Ich hoffe nur, dass die Klage, falls sie kommt, auf ihre Kosten zurückgewiesen wird.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Nachteilsausgleich im Trennungsjahr - von MrBean - 26-09-2023, 20:33

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste