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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#7
Siehe meinen ersten Satz oben. Sofort pfändbar. Und wenn nichts pfändbares und nichts abzweigbares (Rente wird z.B. schon bei der RV abgezweigt) da ist, folgt zeitnah der Zwang zur Vermögensauskunft, damit die sofortige Durchsicht aller Schuldnerwerte und auch der offizielle Bankrott. Eintrag der Zahlungsunfähigkeit in öffentlichen Registern.

Ob das was für ihn ist, muss er gut abwägen.
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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von p__ - 04-09-2023, 23:47

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