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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#1
Hallo zusammen,

bräuchte mal einen kompetenten Rat. Sachstand: rechtskräftig geschieden seit 11/2014, unbefristet zu nachehelichem Unterhalt verurteilt worden, also lebenslänglich.
Nach der Zwangsversteigerung der ehemals gemeinsamen Immobilie im Jahr 2016 und dem Tod der Schwiegermutter im Dezember 2020 ergab sich folgende Situation:
Die gemeinsame, zwangsversteigerte Immobilie war mal das Elternhaus der Exe. Ich habe das dann großzügig ausgebaut, vergrößert und modernisiert. Von 90 qm Wohnfläche auf 360 qm Wohnfläche.
Vor Baubeginn war vereinbart worden, das alte Objekt zu schätzen und der Schwester der Exe im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge die Hälfte des Wertes der alten Immobilie auszuzahlen. So weit alles ok und korrekt.
Als Auszahlungstermine wurden in dem Notarvertrag zwei Daten festgehalten: jeweils die Hälfte beim Ableben eines Elternteils. Schwiegervater starb 2005, diese erste Rate habe ich bezahlt. Aus meinem Einkommen, ausweislich der Scheidungsakte hatte die Exe ja nie eigenes Einkommen während der Ehe.
Die zweite Rate war fällig beim Tod der Schwiegermutter im Dezember 2020 - da gehörte das Haus schon jemand anderem, und zudem war das vier Jahre nach Rechtskraft der Scheidung.
Das Landgericht Heilbronn hat gestern für Recht erkannt, dass diese Erbfolgevereinbarung beide Ehepartner gesamtschuldnerisch haften läßt für die zweite Auszahlungsrate. Dass die Ex-Schwägerin nicht ihre eigene Schwester verklagt hatte, sondern deren Ex-Mann (also mich), ist irgendwie sogar nachvollziehbar. Immerhin ist von ihrer Schwester, also meiner Ex-Frau, nichts zu erwarten. Die lebt nämlich seit dem Dezember 2020 in der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde; von meinem nachehelichen Unterhalt und ergänzender Grundsicherung des Sozialamts.
Ich bin also gestern dazu verurteilt worden, in Summe rund 30.000.-€ noch abzudrücken.
Nunmehr werde ich meine Exe im Innenverhältnis verklagen, sozusagen als Nachwirkung des Zugewinnausgleichs (hier negativ), mir diesen Betrag zu ersetzen. Da nicht zu erwarten ist, dass die Exe mir davon auch nur einen Euro zahlen wird nun die Frage: kann ich diese Forderung gegenrechnen mit den laufenden Unterhaltszahlungen? Also Unterhaltszahlungen einstellen bis meine Fordeung erfüllt ist?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von Austriake - 01-09-2023, 17:48

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