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Jugendamt fordert, KU wird bezahlt ohne Titel
#5
Nirgends gibt es so wenig "Gestaltungsspielraum" wie im Unterhaltsrecht. Die Schergen, die nur Dein Bestes wollen, haben sich in jede Richtung abgesichert. Zuerst mal zum Fragebogen:

Des Öfteren helfe ich - oder mache es alleine - einigen Betroffenen bei der Auskunft gegenüber dem JA. Und ja, Du musst Auskunft geben. Das Formular selbst - auf dem manchmal Jugendämter versuchen zu bestehen - beinhaltet viele Fragen, die dazu geeignet sind, nahezu alles zu erfahren, was mit dir und deinem Geld nur annähernd zu tun hat. Die Antworten darauf, haben nichts mit einer aktuellen Unterhaltsberechnung zu tun. Hat man sie aber einmal gemacht und gerät später in finanzielle Schieflage, kramt ein geldgieriger JA-Mitarbeiter in den alten Unterlagen und dann fallen Dir evtl. Aussagen über Dein Vermögen u.a. auf die Füße.

Unterhalt ist zu berechnen nach laufendem Einkommen und somit deinem bereinigten Netto. Ich fülle grundsätzlich Fragen wie: Welchen PKW fahren Sie? Was haben Sie für Lebensversicherungen? Haben Sie Bausparverträge? Grundbesitz? etc pp. nie aus. Zur Berechnung des Unterhalts darf das JA Daten erheben, die ausschließlich für die Berechnung des Unterhalts relevant sind. Ob Du einen Porsche oder Lada fährst, ist nicht relevant. Daraus zieht man nur Schlüsse, um zu Deinem Nachteil Schüsse in den Nebel abzusetzen.

Das Vorlegen der letzten 12 Gehaltsabrechnungen und das Vorlegen eines Einkommensteuerbescheides kann verlangt werden und dem kann man auch nicht entgehen.

Also erfolgt - so mache zumindest ich es - Auskunft in Form eines formlosen Schreibens. Hierin ist zumeist der Anfang so formuliert: "Hiermit gebe ich, wie gewünscht, ordnungsgemäß Auskunft über unterhaltsrelevante Einkommensdaten. Es wird versichert, dass die Auskunft vollständig und wahrheitsgemäß erfolgt. Ihr Fragebogen lag dem Schreiben nicht bei. Dieser ist nach diesseitiger Auskunft somit aber ohnehin obsolet..." (Oft pennt da einer und die liegen tatsächlich nicht bei. Ist aber auch egal.)

Danach schlüssele ich das Schreiben bspw. so auf:

I : Laufendes Einkommen - Anlage: Gehaltsnachweise
II: Einkommenssteuerbescheid
III. evtl. Nachweis einer Rentenversicherung zur Berechnung der Berücksichtigung der zusätzlichen Altersversorgung. 24% gelten als abzugsfähig. In die GRV zahlst Du schon 18,6%. Wenn Du also gleich mehrere Verträge hast, gib nur einen an, der die 24% auf füllt. Der Rest geht das JA nichts an.
IV: Hinweis: Weiteres Vermögen und weitere Einkünfte bestehen, bzw. gibt es nicht.

Leider ist es nun so, dass tatsächlich ein Rechtsanspruch auf Titulierung besteht. Ja, du kannst natürlich einen statischen Titel über 630 € beim Notar unterschreiben. Ob das Erfolg hat, ist dahin gestellt. Denn das JA wird nach erfolgter Auskunft wohl feststellen, dass Du bei angenommenen 2,5 k netto (Beispiel) in die Stufe 2 der DD einzuordnen bist (2,5 k würden ja noch bereinigt und du gibst im Übrigen im Schreiben noch deine km Fahrten zur Arbeitsstätte an) und dann käme das hin.

In diesem Moment lägst du aber bei 737 €. Und dann sagt das JA: Bitte bei uns abändern, oder wir klagen....

Was du machen kannst ist z.B. erst einmal den Unterhalt vom JA ausrechnen zu lassen. Vorab gibt es auch keine Titulierung. Dann den Unterhalt prüfen lassen. So gehört in das Schreiben des JA am Ende auch der Zusatz: "Ich behalte mir vor, Ihre Berechnung vor Titulierung meinem Rechtsbeistand zur Prüfung vorzulegen." Das hilft ein wenig, dass der JA-Mitarbeiter nicht vollkommen frei dreht.

Wenn dann der Betrag fest steht, kannst du dich immer noch entscheiden, zu einem Notar zu gehen und zumindest zu versuchen durch zu bekommen, dass der Titel auf das 18. LJ. begrenzt wird.

Anfragen nach Artikel 15 DSGVO kann man zwar machen aber die sind nur dazu da, dem JA viel Arbeit zu machen, tangieren aber das Auskunftsverfahren nicht und sind eine ganz andere Baustelle.

Eines solltest du unbedingt nicht vergessen: Ist der ausgerechnete Unterhalt höher, als der bislang gezahlte und unstrittig, dann wird das JA rückwirkend die Differenz haben wollen, ab Datum des Schreibens der Auskunftsanforderung. Wenn Du also schon jetzt weißt, dass das mit den 630 € nicht hin kommen kann, dann solltest du die Differenz schon mal zurück legen.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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RE: Jugendamt fordert, KU wird bezahlt ohne Titel - von Nappo - 10-06-2023, 13:23

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