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Kind verlangt Treffen zu dritt (mit Kindesmutter)
#27
Das war dann der Gerichtsversuch, der wie angekündigt verlief. Du musst weder Inhalt noch Ergebnis akzeptieren, aber den Abschluss des Vorgangs "Versuch übers Gericht". Wenn du nun mit derselben Haltung, unbedingt etwas tun zu müssen, auf den üblichen immer schmaler werdenden Ersatzschauplätzen weitermachst, wirst du eine Abfolge von Niederlagen erleben, bis du keine Lust mehr hast und wie Alle sagst "hätte ich das nur von Anfang an schon gelassen".

Beim Umgangsverfahren sitzen genau dieselben Leute im Gerichtssaal. Jugendamt, dieselbe Richterin zum Beispiel. Das sollte dir das Ergebnis schon vorhersagen.

Die einseitige Anwendung des Gewaltschutzgesetzes ist eine Tatsache, aber sowas diskutiert man NIEMALS mit einer Jugendamtsfigur. Du diskutierst mit den Mittäterinnen und Profiteurinnen! Der richtige Umgang mit denen ist: Sehr wenig und wenn, dann nur exakt das sagen, was sie hören wollen. Auch wenn es eine lächelnde Lügenshow ist. Alles, wirklich alles ist erlaubt, wenn es nur zweckdienlich ist.

Die Grosseltern bringen jetzt nichts. Wenn du dich jetzt an einen Tisch setzen willst, dann tu das wenn die sogenannte Mutter dem zustimmt, aber ausschliesslich unter Anwesenheit von Dritten. Und lies den Thread nochmal bezüglich der Art, wie du dort auftreten solltest.
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RE: Kind verlangt Treffen zu dritt (mit Kindesmutter) - von p__ - 10-02-2023, 12:41

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