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Kindesunterhalt
#1
Hallo, 

unter Kindesunterhalt steht in Kapitel 4.4., dass die Beurkundung von Kindesunterhalt beim Notar gebührenfrei sei gemäß § 67 Beurkundungsgesetz.

Dieses Gesetz scheint geändert worden zu sein. Unter § 67 BeurKG steht nunmehr, dass Amtsgerichte u.a. zuständig seien für die "Beurkundung von Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes"

Eine Entsprechung für Notare habe ich so ohne weiteres bei google nicht finden können.

BG
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Nachrichten in diesem Thema
Kindesunterhalt - von ?w8p - 02-01-2023, 13:06
RE: Kindesunterhalt - von p__ - 02-01-2023, 15:52

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