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Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"?
#5
Hallo zusammen,

Ich bedanke mich für Eure Einschätzungen, die mich darin bestärken, dass Thema jetzt nicht "aufzumachen" und statt dessen auf die Volljährigkeit in 3 Jahren zu warten.

Zu Euren Fragen/Anmerkungen:

Es war ein Beschluss  kein Vergleich) , dem einiges an Schriftverkehr und ein Gütetermin vor Gericht voraussagen.

Mit der Mutter habe ich seit der Scheidung kein Wort gesprochen (auf ihrem Wunsch hin). Sie hatte mich damals auf fast alles verklagt, was möglich war, aber letztlich nicht viel davon "gewonnenen".
Selbstverständlich würde sie nicht einsehen,dass der Mehrbedarf nicht mehr gerechtfertigt ist. Sie erhält VKH und kann munter kostenlos klagen.
Einer außergerichtlichen Einigung würde sie nicht zustimmen.

Es gibt keine Beistandsschaft und sie ist handlungsfähig (oh ja..)

Die Mutter arbeitet Vollzeit und ich schätze ihr Nettoeinkommen mittlerweile auf 65% meines Nettoeinkommens.

In 3 Jahren werde ich das Thema erneut angehen, da dann mein Kind den Unterhalt erhält und nicht mehr die KM und sie mit der Volljährigkeit ebenfalls barunterhaltspflichtig wird.
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RE: Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"? - von FrüherMorgen66 - 04-12-2022, 19:05

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