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Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"?
#3
Du kannst einen Abänderungsantrag stellen. Gerichtskosten (ohne Anwalt) wenn du verlierst, ca. 2.000 €.

Ich würde eine Risiko-Abschätzung machen. Die Wahrscheinlichkeit, den Abänderungsantrag zu verlieren, ist sehr hoch. Du bist schliesslich der Mann. Falls du keinen Abänderungsantzrag stellst, kannst du von den ersparten Gerichtskosten den monatlichen Betrag von 49.- € bis zur Volljährigkeit des Kindes bezahlen. Und hast keinen Streß.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"? - von Austriake - 01-12-2022, 10:39

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