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Sozialrecht: Weiterbildung und Unterhalt bei ALG II
#1
Hallo zusammen,

ich habe zwei Fragen:

Nachdem meine Festanstellung im letzten Jahr coronabedingt gekündigt wurde, beantragte ich bei der Arbeitsagentur eine Weiterbildung. Der Sachbearbeiter teilte mir dazu mit, für die Bewilligung sei ein persönliches Gespräch erforderlich. Dafür habe er erst in zwei Monaten Zeit.

Als ich Unterlagen besorgte, die ich zu dem Gespräch mitbringen sollte,  wies mich ein Bildungsträger darauf hin, dass der vom Sachbearbeiter angesetzte Termin nach Ende des Bewilligungszeitraumes liegt - und daher die Arbeitsagentur an diesem Termin für mich nicht mehr zustädig sein wird.

Ich habe daraufhin bei der Arbeitsagentur ein früheres und rechtzeitiges Gespräch gefordert. Das Gespräch wurde dann auch sehr viel früher, aber erst am Tag nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes angeboten.
Im Gespräch teilte mir der Sachbearbeiter mit, die Weiterbildung sei notwendig und könne durch die Arbeitsagentur auch noch bewilligt werden. Allerdings sei es ebenso notwendig, dass ich einen Antrag auf ALG II stelle. Ab dieser Antragstellung sei die Arbeitsagentur dann nicht mehr zuständig, sondern das Jobcenter. Dort könne die Weiterbildung dann genehmigt werden.
Kurz gesagt, hat der Sachbearbeiter dafür gesorgt, dass er den Fall los wird.

Meine Fragen sind nun:
Kennt jemand diese Situation? Eine Beratungsstelle, der Bildungsträger und ein Antwalt sagten mir, die späte Terminierung durch die Arbeitsagentur dürfe sich nicht zu meinem Nachteil auswirken. Politisch sei dies auch so gewollt, aber noch nicht gesetzlich verankert. Meine Chancen stünden daher schlecht.

Nun habe ich weniger ein Problem damit, während der Fortbildung ALG II zu beziehen. Mein Hauptproblem ist aber die Unterhaltszahlung, die ich von ALG II natürlich nicht leisten kann. Wie kann ich das lösen?

Bin für alle Tips dankbar.
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Sozialrecht: Weiterbildung und Unterhalt bei ALG II - von Rheinländer - 26-10-2022, 12:33

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