24-10-2022, 13:49
Kindesunterhalt geht nach Düsseldorfer Tabelle, davon abzuweichen ist immer unsicher und verlangt genaue Risikobeurteilung. So ist zum Beispiel eine Vorab-Einmalzahlung nicht rechtssicher auf künftigen Unterhalt anzurechnen. Vorsicht!
Und dann gibts es noch Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB. Solltest du gut verdienen, könnte das auch ein Thema werden.
Und dann gibts es noch Betreuungsunterhalt nach §1615l BGB. Solltest du gut verdienen, könnte das auch ein Thema werden.