30-10-2022, 10:58
Begleiteter Umgang kann man für eine begrenzte Zeit mitmachen, ich hab den auch mitgemacht und das hatte nicht nur Nach-, sondern auch Vorteile. Hängt von der jeweiligen Situation ab.
Beschluss oder nicht ist ein Riesenunterschied. Eine der Hauptwaffen gegen Väter ist die Erpressung zu Vergleichen. Auch der eigene Anwalt fungiert da fast immer als Quisling, weil er die Vergleichsgebühr kassieren kann.
Die Kosten können halbiert oder auch ganz anders aufgeteilt werden. Grundproblem ist, dass so etwas generell teuer ist und du in den Kostenrisiken voll drin bist, wenn du nicht vorher schon als Pleitier Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen hast.
Der Punkt, an dem man aufhören sollte ist individuell verschieden. Ich habe es aber aufgegeben, dazu noch viel zu schreiben. Es interessiert die Väter fast nie, sie wollen Tipps für weiter"kämpfen" und anschliessend wollen sie ein Publikum fürs jammern, weil sie sich ärgern nicht früher aufgegeben zu haben. Das ist die brutale Wahrheit und meine Zeit ist für nie befolgte Tipps zu schade.
(29-10-2022, 10:16)Ruffys schrieb: Die Richterin meinte unter anderem das wenn ich dem Wunsch der KM "An Elternabende nicht teilzunehmen" nicht zustimmen würde, sie kein Problem hätte einen Beschluss zu verfassen.
Beschluss oder nicht ist ein Riesenunterschied. Eine der Hauptwaffen gegen Väter ist die Erpressung zu Vergleichen. Auch der eigene Anwalt fungiert da fast immer als Quisling, weil er die Vergleichsgebühr kassieren kann.
- Ein Beschluss ist angreifbar, ein Vergleich niemals mehr. Da hast du freiwillig zugestimmt und selber die Schrauben hergegeben, mit denen der Deckel draufgeschraubt wird.
- Man kann dir später jederzeit, auch durch das Kind selbst vorhalten, du hättest ja freiwillig auf X, Y, Z verzichtet. So steht es auch im Protokoll. "Die Parteien sind sich einig, dass...". Obwohl du überhaupt nicht einverstanden warst, sondern erpresst wurdest. Das steht aber nicht im Protokoll. Da steht nicht drin "die Richterin droht dem Vater, ihn zu X, Y, Z zu zwingen, wenn er in diesem Punkt nicht nachgibt."
- Der Richter ist nicht dein Freund und es bringt überhaupt nichts, ihn so zu behandeln, als wäre er einer, also bei irgendwas nachgeben, damit der Robenständer weniger Arbeit hat und den Fall los ist. Der soll mal bitte seinen Dreck schön niederschreiben und begründen! Eine Beschlussbegründung für einen Elternabendausschluss ist gar nicht so einfach. Nichts zu begründen macht der nicht oft, wenn er anschliessend von der nächsten Instanz dafür gerügt wird.
(29-10-2022, 10:16)Ruffys schrieb: Zwecks des Gutachtens, mit welchen kosten wäre zu rechnen, 3.000-10.000 € geteilt durch 2?
Die Kosten können halbiert oder auch ganz anders aufgeteilt werden. Grundproblem ist, dass so etwas generell teuer ist und du in den Kostenrisiken voll drin bist, wenn du nicht vorher schon als Pleitier Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen hast.
Der Punkt, an dem man aufhören sollte ist individuell verschieden. Ich habe es aber aufgegeben, dazu noch viel zu schreiben. Es interessiert die Väter fast nie, sie wollen Tipps für weiter"kämpfen" und anschliessend wollen sie ein Publikum fürs jammern, weil sie sich ärgern nicht früher aufgegeben zu haben. Das ist die brutale Wahrheit und meine Zeit ist für nie befolgte Tipps zu schade.