17-09-2022, 11:39
Als Unterhaltspreller hat sich für mich mit dem 18. Geburtstag nichts geändert. Die Unterhaltsvorschusskasse fordert fleissig weiter, das Kind fordert auch, aber es ahnt, wie das ausgehen wird und belässt es bei Aufforderungen. Etwas schade, hatte gehofft dass es sich einen Anwalt nimmt und kräftig klagt oder sowas. Es wären unbezahlbare Erfahrungen fürs Leben gewesen, viel Geld zu investieren und dann nur dumm aus der Wäsche zu sehen, weil man nicht von den goldenen Töpfen bekommt, die einem "zustehen".
Der Abstieg beim Unterhalt geht schnell. Ab 18 kann es noch eine Phase geben, in der das Kind privilegiert ist. Doch dann rutscht es sofort auf einen niedrigen Rang ab. Vierte Position, § 1609 BGB, nur eine Stufe höher wie Enkelkinder.
Der Abstieg beim Unterhalt geht schnell. Ab 18 kann es noch eine Phase geben, in der das Kind privilegiert ist. Doch dann rutscht es sofort auf einen niedrigen Rang ab. Vierte Position, § 1609 BGB, nur eine Stufe höher wie Enkelkinder.