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Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen?
#1
Hat hier mal jemand seinen eigenen Anwalt zivilrechtlich wg. Vertragsverletzung verklagt und recht bekommen?

Den Anwalt habe ich für ein Beschwerdeverfahren am OLG (Familiengericht) mandatiert.
Es ist eine Sorgesache, die ich aus eigener Tasche finanziert habe. Vergütung nach RVG.
Am Anfang wirkte der RA durchaus motiviert.
Wie in meinem vorigen Thread (vom 29.08.2022) geschildert, war der letzte Stand in dem Verfahren,
dass nach vielen mühsamen Etappen und div. Wechselseitigen Schreiben „nur" noch eine Stellungnahme des Jugendamtes an das Gericht ausstand. Dann wäre alles vorhanden, damit eine Anhörung anberaumt werden kann.
Allerdings gaben mit der Verfahrensbeistand als auch die zuständige Person vom Jugendamt zu verstehen,
dass vermutlich nach Aktenlage entschieden wird, es keinen Anhörungstermin geben wird.

Meinen RA habe ich bereits vor drei Wochen mit dieser Aussicht konfrontiert und explizit gefragt,
ob eine dezidierte Mitteilung des OLG über diese Besonderheit an alle Verfahrensbeteiligten erfolgen wird,
bevor letztlich ein Beschluss des OLG ergeht.

Er hat mir mehrfach telefonisch zugesichert, dass ein Hinweis des OLG dazu zweifelsfrei erfolgen wird,
damit ich (und RA) noch rechtzeitig eine abschließende Stellungnahme mit mich entlastenden Nachweisen einreichen können!!
Er hat ganz klar beteuert, ein Beschluss würde nicht einfach so aus dem heiteren Himmel eintrudeln!
Wir bekämen noch eine Frist zur Erstellung einer eigenen Stellungnahme vor Beschlussfassung!!!

Dann - in der entscheidenden Phase des Verfahrens - ist er scheinbar in Lustlosigkeit verfallen.

Um auf Nummer sicher zugehen, habe ich ihn noch vor Ergehen des Beschlusses zweifach telefonisch
und zweifach per Email aufgefordert tätig zu werden, indem ich ihm zu den mir vorgetragenen Vorhaltungen kurze Statements samt den von mir genannten schriftlichen Nachweisen übermittelt habe.
Das Ganze ganz klar mit der Aufforderung sich mir gegenüber dazu zu äußern.
Es erfolgte keine Reaktion vom RA.

Eine Woche später übermittelt er mir per Email den zu meinem Nachteil ergangenen Beschluss.
Der Beschluss begründet sich ganz klar und vollständig auf dem Nichterbringen der "Gegenbeweise" durch mich.
Dadurch dass ich die mir gemachten Vorwürfe nicht entkräftet habe, stehen sie in den Augen der Richter als Fakten fest.
Fakten, die gegen mich und für die Mutter sprechen.

Die Email des RA ist ein kurzer Dreizeiler. Keine wesentliche Reaktion und keine Aussage zum Ausgang des Verfahrens.
Kein Hinweis auf die Aussicht wann und unter welchen Umständen man wieder einen Antrag bei Gericht stellen könnte.
Kostennote angeheftet und der Hinweis auf zeitnahe Begleichung.

Mit anderen Worten: Durch sein Nichthandeln - und NUR durch sein Nichthandeln - bin ich knallhart gescheitert.
Das kann ich so nicht hinnehmen. Ich bin fassungslos. Wie kann ich ihn zur Rechenschaft ziehen?
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Den eigenen Rechtsanwalt wg. Untätigkeit auf Schadensersatz verklagen? - von DamnatioAdBestias - 01-09-2022, 12:58

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