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Frage zur Laufzeit des Titels (Beschluss des Gerichtes)
#3
(27-04-2022, 11:29)p__ schrieb: Was macht man mit Schulden? Entweder bezahlen oder ignorieren.

Ich habe mich für das "ignorieren" entschieden.

Also wenn ich das richtig verstanden habe, kommen immer weiter Schulden hinzu bis das Kind vielleicht 25 oder 30 Jahre alt ist?
Unter welchen Voraussetzungen endet die Unterhaltspflicht?

Die Forderungen der UVK laufen bzw. erhöhen sich nur bis zum 18. Jahr, oder?
Nach dem 18. ist die UVK nicht mehr zuständig?

Man könnte ja dann, wenn die Summe der UVK nicht weiter ansteigt, mit denen ggf. verhandeln über eine Einmalzahlung zu besonders günstigen beiderseitigen Konditionen. Gibt es Erfahrungen, dass man mit der UVK einen Deal hinbekommen kann? Mit dem deutschen FA ist es mir auch schonmal gelungen, weil ich überzeugend glaubhaft nachweisen konnte (nach lange und intensiven Verhandlungen), dass das FA nichts bekommen würde.
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RE: Frage zur Laufzeit des Titels (Beschluss des Gerichtes) - von DrNewton - 27-04-2022, 11:53

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