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Unterhaltsverpflichtet als Alleinerziehender
#4
(11-03-2022, 20:16)p__ schrieb: Wenn du den Mindestunterhalt bezahlen kannst, ist schonmal der härteste mögliche Konfliktpunkt weg. Was wird denn gefordert? Die erste Stufe der Düsseldorfer Tabelle? In welcher Einkommensgruppe bist du?

Nachdem über 50 Jahre hinweg Stück für Stück alles maximal verschärft wurde, bist du mittlerweile verpflichtet, einen unbefristeten dynamischen Titel zu unterzeichnen. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine Befristung auf den 18. Geburtstag vom Jugendamt akzeptiert wird, ein statischer Titel eher nicht. Achte auf die Feinheiten, lies dazu die faq.

Kondome schützen übrigens nicht nur vor einer Viertelmillion Unterhalt, sondern auch vor üblen Krankheiten. Die sind stark auf dem Vormarsch. Hast du mal versucht, Umgang und gemeinsame Sorge zu bekommen?

Danke erstmal, wie gesagt um den Titel komme ich nciht herum. Spätestens im Herbst steh ich sonst vor Gericht. Ich habe den Titel jetzt mit 100% der jeweiligen Altersstufe abgenickt (noch) erste Einkommensgruppe....Unterschrift innerhalb der nächsten 14 Tage.

Betr. Umgang und Sorge habe ich mich dazu entschlossen, dies erstmal nicht weiter anzustreben - die KM ist im 6. Schwangerschaftsmonat zu ihrem Ex zurück und der fungiert seither auch als Ziehvater. Ich habe von der Geburt über Facebook erfahren und bin für die Mutter sowas wie der "nette Onkel". Umgang wurde am Anfang ziemlich hart und unterschwellig boykottiert (um nicht zu sagen sabotiert) und ich habe mich dann zurückgezogen.....

...und vielen Dank für den Tipp mit den Kondomen - ich bin inzwischen vasektomiert, auch wenn es zu spät ist (aber für den Seelenfrieden x-)

(12-03-2022, 15:17)kay schrieb: Auf KEINEN FALL einen unbefristeten Titel unterschreiben!

Danke Kay...ich habe den Titel befristet errichtet und die erstellende Notarin nochmal um einen Rat gebeten (die kennt ja die Pappenheimer am Familiengericht); ich werde es dann aber in jedem Fall befristet lassen und wenn die Schergen vom Jugendamt meinen, sie müssen das vor Gericht bringen, dann isses halt so....die Chancen stehen scheinbar 50/50?!
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RE: Unterhaltsverpflichtet als Alleinerziehender - von Father+Son - 16-03-2022, 23:08

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