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Bräuchte mal Hilfe
#20
(18-05-2009, 15:37)stafford schrieb: danke rumpel.
allerdings frage ich mich gerade warum mein freund dann noch angst vorm heiraten hat...?? Undecided

wie ist das dann in dem fall von mighty? könnte die "ex" das geld für nicht-bezahlten unterhalt auch noch nachfordern, oder geht das erst ab dem zeitpunkt an dem auch eine forderung verlangt wird?
das kind ist ja schon beinahe 3

Hi stafford,

soweit ich es (von meinem Anwalt) herausbekommen konnte, darf Sie (genauer gesagt das JA im Auftrag des Staates und Ihr).

Bedeutet ich brenne die letzten drei Jahre nach .....
Das ist dann wieder gleichbleibend mit finanziellem Selbstmord.
Die Kohle kann ich in hundert Jahren nicht aufbringen. Ich zahle ja schon einiges an Betreuugskosten für meine Mam dazu und ich verdiene eben nicht wie der Bahnchef Smile
Dumm ist dazu noch meine aufkommende Arbeitslosigkeit.
Kann ich es nicht zahlen, ist es für die Bande ganz einfach -> Pfänden -> Insolvenz.
Recht genüge getan, ein weiteres Leben der Spezies Mensch, Geschlecht Mann ruiniert Huh
Wie schon weiter unten geschrieben, ist der irre Betrag wohl eine Finte des JA (meint auch mein Rechtsverdreher).
Taktik ist erst mal maximal zu fordern. Es wird aber wohl ein Unterhalt von ca 1000 Euro bezahlen zu sein (Berechnung nach meinen Werten als Basis) + ca. 350 Euronen für das Kind.
36 *1000= 36000€ + 24 *80 = 1920 = 37920€ + Zinsen, Gebühren, etc, Nachzahlen = habe ich einfach nicht. Woher auch?

Zu Deiner Frage wo das alles gut erläutert steht.
Die besten Infos kamen hier von den Usern, aber ich hätte da eine gute Seite mit der Erklärung des/der Gesetzte gefunden.
Darf ich hier links posten?
Wenn nicht bekommst Du eine PN.

Bin jetzt wieder kotzen und suche ne Exit Strategie

LG MightyNighty
(17-05-2009, 15:27)Master Chief schrieb:
(17-05-2009, 14:50)MightyNighty schrieb: TU/ BU hier sind mir die Unterschiede noch nicht richtig klar. Ich werde mich mal zunächst besser Informieren müssen.

Bei TU/BU hab ich Scheisse reingestellt, da Du gar nicht verheiratet warst.
Bitte gedanklich streichen und sorry vielmals...

Es geht also "nur" um Betreuungsunterhalt und der wird bei vorhandenen Kindern bis 3 Jahren fällig.
Dies verlangt das JA nun von Dir, weil Leistungen nach SGB an Deine Verflossene geflossen sind.

Wenn Du noch in Kontakt mit der KM stehst, wäre es gut herauszufinden, was Madam nun vorhat bzw. ob Hartz IV die Dauerlösung für sie ist.
Wenn nein, dann kannst Du Dir den Anwalt schenken, einen "korrigierten" (mit Angabe aller Einkommensdaten geprüften) BU Betrag abdrücken und nach dem 3. Geburtstag Deines Knirpses einstellen.
Beweispflichtig ist danach die UHN bzw. mit SGB Bezug hast Du allerdings das Amt als Klägerin gegen Dich.
Bei SGB Bezug ist nämlich die Bedürftigkeit nachgewiesen und damit der UHV resp. BU begründet. Danach erst kommt es auf Deine "Leistungsfähigkeit" an. Und dies ist dann ein weites Feld...

Gruss,
Master Chief



Danke Master Chief,

ich werde zunächst einen Titel für den KU erstellen lassen.
Die Dame will weiter @home bleiben.
Maximal 50% Arbeit ist hier geplant.
Ich hatte Ihr übrigens vor einiger Zeit sogar Angeboten die Kosten für die Kinderbetreuung zu übernehmen, Der Idee schlug voll ein Smile.
Ab wann Sie dieses (Arbeiten) aber starten will steht in den Sternen. Ihre letzte Meinung war nicht bevor meine Tochter 5 ist.
Ich habe eine Termin bei meinem Anwalt am Montag nächster Woche.
Die Idee Bereinigen, Titel, BU Betrag Zahlen und dann schauen wir weiter finde ich ganz gut.

Thx

LG MightyNighty
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