(27-01-2022, 17:57)bubi schrieb: Vlt könnte man ja bei der Überweisung in dem Verwendungszweck was mitteilen
Stimmt! Finde ich eine gute Idee!
Kostet nichts und der Vater kann dadurch bei Bedarf nachweisen, daß er auf das Problem, daß der KU ab 18 auf das Konto des Kindes überwiesen werden muß, hingewiesen hat.
Aber nicht nur einmal draufschreiben, sondern bei jeder (!) Überweisung bis zur letzten Überweisung auf das Konto der KM daran erinnern, daß die Kontonummer des Kindes rechtzeitig mitgeteilt wird.
Ps., da es mir (und vielleicht auch dem Vater) nicht geläufig ist:
Ab welchem Monat muß man den KU auf das Konto des Kindes überweisen?
Dem Monat, in dem das Kind 18 wird, oder der darauf folgende Monat?