26-01-2022, 15:45
Die Mutter des volljährigen Kindes kann nicht mehr vollstrecken, korrekt. Das Kind kann es. Ich glaube nicht, dass eine Vollstreckungsabwehrklage dagegen helfen würde. Die ist nur zulässig, wenn man materielle Einwendungen gegen den titulierten Anspruch geltend machen kann. Man müsste den Grund für die Zwangsvollstreckung bestreiten können. Kann man nicht, der Titel ist ausdrücklich dynamisch und unbefristet.
Eine sofortige Beschwerde wäre eventuell zielführender, die richtet sich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung.
Das sind aber verfahrensrechtliche Fragen. Der gradlinie Weg ist die Erkundung der Adresse über die Einwohnermeldeämter und den direkten Angriff auf den Titel. Titel weg, Problem weg. Erst wenn die Einwohnermeldeämter blockieren, würde ich mich mich den Folgen einer Vollstreckung beschäftigen.
Eine sofortige Beschwerde wäre eventuell zielführender, die richtet sich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung.
Das sind aber verfahrensrechtliche Fragen. Der gradlinie Weg ist die Erkundung der Adresse über die Einwohnermeldeämter und den direkten Angriff auf den Titel. Titel weg, Problem weg. Erst wenn die Einwohnermeldeämter blockieren, würde ich mich mich den Folgen einer Vollstreckung beschäftigen.