Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltsschulden beim Jugendamt
#26
Pauschale Antworten gibts da nicht. Ist immer dasselbe Pingpongspiel im Forum. Einer sagt "30 Jahre!". Der Andere sagt daraufhin "falsch, 3 Jahre!". Und umgekehrt. Weil sich jeder auf einen spezifischen Fall bezieht.

https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=12120
https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=10472

Am besten, wir reden nur noch in Beispielen über Verjährung um dieses Spiel abzukürzen.

Die 300 EUR, die du am ersten Geburtstag des Kindes nicht gezahlt hast obwohl frisch tituliert verjähren frühestens ab dem 21. Geburtstag des Kindes. Dann reicht jeweils ein Vollstreckungsversuch alle 3 Jahre und es verjährt nix bis zum 31. Geburtstag, denn der zugrundeliegende Titel gilt 30 Jahre ab Unterschrift. Danach könnt ihr raten :-)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 16-11-2021, 22:47
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 17-11-2021, 10:51
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 29-11-2021, 18:48
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 01-12-2021, 13:08
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 01-12-2021, 18:34
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 05-12-2021, 18:29
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 08-12-2021, 12:29

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Akteneinsicht beim Jugendamt Aufstieg 6 4.384 07-04-2020, 20:53
Letzter Beitrag: Alberto
  Einladung zu einem Termin beim Jugendamt Freebird 3 3.284 19-04-2018, 11:28
Letzter Beitrag: Freebird
  Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt? Maestro 5 4.328 10-04-2018, 16:34
Letzter Beitrag: Maestro
  Kann Mann Sachbearbeiter beim Jugendamt "austauschen" CheGuevara 22 25.844 06-06-2015, 23:54
Letzter Beitrag: the notorious iglu

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste