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Informationspflicht beim verreisen gegenüber der KM
#1
Mahlzeit,

Ich schon wieder…. Hab noch ein paar Fragen und hoffe auf eure Meinungen.


Inwieweit muss ich die KM informieren, 
wenn ich mit meiner Tochter einen Ausflug übers Wochenende mache?
Wir waren im Z in Holland und ich habe dies nicht vorher angekündigt. 
Sondern es wurde mir im Nachhinein angekreidet, ich hätte sie zu informieren.

Ich werde aber auch nicht informiert, wenn sie mit unserer Tochter übers we wegfährt.


Ich hatte meiner Tochter ein großes Spielhaus gebaut 
und würde dieses jetzt gerne bei meiner neuen Wohnung 
Aufbauen. Auch das von mir gekaufte Trampolin und schaukelgestell
Sollen mit zu mir. 

Jetzt schreibt KM:

Die Dinge sind Eigentum von X und gehören nicht zu deinem persönlichen Eigentum. Da X hier Ihren Lebensmittelpunkt hat, sind sie laut Rechtssprechung auch hier zu belassen.
(Rechtshinweis: Geschenke  Sind Eigentum des Beschenkten und können nicht zurück verlangt werden)

Ich kann die ganzen Käufe belegen und daher sehe ich in einer Demontage kein Problem.

Oder wie sehr ihr das?

Edit: Namen und Orte entfernt, Zitat repariert.
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Nachrichten in diesem Thema
Informationspflicht beim verreisen gegenüber der KM - von datrainer - 15-11-2021, 16:31

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