05-11-2021, 10:19
Ich habe mal eine (dumme?) frage, denn eigentlich kann ich nirgends konkretes finden:
Wenn die Ex Leistungen nach Hartz IV bezieht und dadurch Anspruchsübergang/Unterhalt auf das JC bewirkt, fordert das JC Auskunft beim Unterhaltspflichtigen an usw.
Der Unterhaltspflichtige (kein Titel) zahlt die vom JC verlangte Summe.
Wenn jetzt der Unterhaltspflichtige vom gegnerischen Anwalt eine völlig andere Berechnung "vorgelegt" bekommt, dieser für die Ex PKH begehrt und klagen will, inwiefern wirkt sich die Tatsache des Anspruchsübeganges auf das JC auf die Klage aus, bzw. ist diese überhaupt möglich?
Wenn die Ex Leistungen nach Hartz IV bezieht und dadurch Anspruchsübergang/Unterhalt auf das JC bewirkt, fordert das JC Auskunft beim Unterhaltspflichtigen an usw.
Der Unterhaltspflichtige (kein Titel) zahlt die vom JC verlangte Summe.
Wenn jetzt der Unterhaltspflichtige vom gegnerischen Anwalt eine völlig andere Berechnung "vorgelegt" bekommt, dieser für die Ex PKH begehrt und klagen will, inwiefern wirkt sich die Tatsache des Anspruchsübeganges auf das JC auf die Klage aus, bzw. ist diese überhaupt möglich?
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