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Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1
#12
Das Auskunftsersuchen kannst du getrost mangels Rechtsgrundlage ablehnen, da erneute Auskunft regelmäßig nur alle zwei Jahre geschuldet wird.

Sonderbedarf muss immer unvorhergesehen eintreten. Das ist hier auch nicht der Fall, also entsprechend begründet ablehnen.

Erfahrungsgemäß ist dann auch Ruhe im Walde. Du musst nur konsequent dagegenhalten.
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Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von Stronzus - 28-10-2021, 11:48
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 12:27
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von IRFP - 28-10-2021, 13:47
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 14:01
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 17:10
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 17:46
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 18:01
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von IPAD3000 - 04-11-2021, 02:01

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