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Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1
#2
Das ist eine komische Sache: Die meisten Anwaltsseiten behaupten, für Sonderbedarf und Mehrbedarf würde der notwendige Selbstbehalt gelten, derzeit 1160 EUR. Das ist frei erfunden. Es ist der angemessene Selbstbehalt von derzeit 1400 EUR, siehe BGH XII ZB 298/12 und XII ZR 65/07. Der Rest geht nach anteiligen Elterneinkünften.

Da Google praktisch nur noch Anwaltsseiten auf die oberen tausend Suchergebnisse lässt (die zahlen am besten), entsteht diese Quatschansicht offenbar durch unqualifizierte Beistände in Kombination mit einer korrupten Suchmaschine als Informationsquelle und verlogenem Juristengesockse.

Der Selbstbehalt hat gerade die Funktion, bei knappen wirtschaftlichen Verhältnissen auch den Pflichtigen das Leben zu ermöglichen. Ich würde der jugendamtlichen Abschaffung des Selbstbehalts widersprechen und es auf eine Klage ankommen lassen. Mit deiner Immobilie wurde offenbar sowieso nicht argumentiert. Auskunft geben musst du aber im Rahmen der Auskunftspflicht, also alle zwei Jahre und nicht alles, was die für gewöhnlich so wissen wollen. Wenn die den Selbstbehalt ignorieren wollen, haben sie das auch bei der Mutter getan? Die ist für Sonder- und Mehrbedarf schliesslich gleichermassen verpflichtet.

Wenn deine Wohnung ein Thema wird, wären Immobilienkredite ohnehin nicht anrechenbar (du darfst keine Schaffung von Wohneingentum vorrangig machen statt Unterhalt zu zahlen), aber andere Kosten. Ganz ohne Gewicht ist die Wohnung nicht.

Zitat:Es geht mir um die rechtliche Seite. Ich möchte bitte KEINE Diskussion warum ich nichts bezahlen will oder warum ich hier mich nicht anteilig beteiligen will etc. Ich bitte um Unterstützung mit Tips wie ich mich verhalten und vorgehen soll.

Hier kann man frei fragen, was man will und kriegt kostenlos Antworten. Wir sind aber keine Anwälte, die nur erzählen was man hören will. Bei Nichtgefallen sollte man es eigentlich schaffen, Unerwünschtes auszublenden.
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Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von Stronzus - 28-10-2021, 11:48
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 12:27
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von IRFP - 28-10-2021, 13:47
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 14:01
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 17:10
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 17:46
RE: Sonderbedarf § 1613 Abs. 2 S.1 - von p__ - 28-10-2021, 18:01

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