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Ordnungsmittel wegen verschobenen Umgangsterminen
#2
Beantragen kannst Du immer.
Das geht sogar kostenlos und ohne Anwalt, wenn Du zur Rechtsantragsstelle Deines Gericht gehst und der Tippse den Vorfall beschreibst.

Aber ob die Begründung Deiner Ex-Angebeteten nachvollziehbar ist oder nicht...das entscheidet dann der Richter.
Erfahrungsgemäß sind sie da sehr tolerant. Entweder zieht sich das Bußgeldverfahren in die Länge oder die Mutter liefert nochmal eine Begründung nach, warum und weshalb die Verschiebung so notwendig war.


Meine Empfehlung, wenn Du einen solchen Antrag einreichst....

Beantrage immer ein sehr niedriges Bußgeld.
Z.B. 50,-€ (auch wenn vielleicht ein Bußgeld bis zu 25.000,-€ festgelegt wurde).

Der Sinn ist, dass 50,-€ eher durchgehen würden als ein Hohes. Wenn überhaupt was durchgeht. Und es kommt auf die Verurteilung an (nicht die Höhe des Betrages)!
Außerdem kann man Dir nicht so gut ein mögliches Racheverhalten vorwerfen.

Was war denn eigentlich die nicht nachvollziehbare Begründung der Mutter?
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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RE: Ordnungsmittel wegen verschobenen Umgangsterminen - von Ruckzuckmaschine - 01-10-2021, 13:44

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