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Ein neuer Fall...
#17
(02-03-2022, 09:22)Voldemort schrieb: was die Antragstellerin VOR der Gerburt verdient hat ist total egal.
Jetzt ist da ein ziemlich junges Kind und sie wird auf absehbare Zeit diesen Verdienst nicht mehr erwirtschaften und niemand wird sie dazu verdonnern.
Also vergiss diese Idee gleich wieder.

Danke für die Auskunft, dann fällt diese Möglichkeit wohl weg.



(02-03-2022, 09:28)Austriake schrieb: Wie ist denn der Stand der Vaterschaftsfeststellung? In Österreich gibt es Labors (selber googeln), die machen das für 100-150 Euro, und dort muss man nicht erst die Einverständniserklärung der Mutter vorlegen. Zwei Haarlocken oder benutzte Taschentücher genügen. Hast du diesbezüglich schon was unternommen? Dies dient der Klärung der Situation - bist du nicht der biologische Vater, Problem gelöst. Bist du es, macht weiterer Widerstand gegen die Unterhaltspflicht einfach keinen Sinn.
Bei deinem jetzigen Einkommen würde ich dazu raten, im Falle der Bestätigung der Unterhaltspflicht die Variante "Aufstocker nach SGB II" zu wählen. Du gehst zum Jobcenter und beantragst Leistungen nach Hartz 4, weil dein Einkommen nach Zahlung des Kindesunterhalts zum Leben nicht mehr ausreicht. Ist ein bißchen Schreiberei beim Erstantrag, aber danach kommen sie nur noch alle sechs Monate und prüfen die aktuelle Situation. Diese Variante hat für den Kindesvater den Charme, dass keine Unterhaltsrückstände entstehen und keine Unterhaltsschulden auflaufen. Aber Achtung: das Jobcenter könnte etwas dagegen haben, die Vaterschaft (und damit das Eingehen der Unterhaltsverpflichtung) vorschnell und allzu freiwillig anzuerkennen. Gespräch mit deinem Fallmanager führen!

Die Antwort auf das Schreiben vom JA im Bezug auf der freiwilligen Vaterschaftsanerkennung meinerseits erfolgte heute und wurde abgelehnt.
Die Möglichkeit Gegenstände mit vorhandener DNA des Kindes einzusenden (z.B. in Österreich) fallen weg, da weder Kontakt zur KM als auch zum Kind besteht und auch beiderseits nicht erwünscht ist.
Wäre es denn möglich, die Kontaktaufnahme zur KM zwecks der Vaterschaftsfeststellung durch das JA herzustellen ? Sodass das JA als "Vermittler" zwischen beider Parteien fungiert? Denn meinerseits besteht kein Interesse an einer Konversation, mit der KM, jeglicher Art.

Danke für den Tipp der Möglichkeit einer Aufstockung beim Jobcenter. Falls diese Aufstockung bewilligt wird, bekommt man den Betrag, welcher für den KU anfallen würde oder wie verhält es sich denn ?
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