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Ein neuer Fall...
#8
Vielen Dank für die vielen verschiedenen Antworten, hätte nicht gedacht, dass so viele schreiben werden. 

(27-09-2021, 16:02)p__ schrieb: Eine Story, die man sehr oft hört. Ich würde ja einen Smiley dahintersetzen, für dich wird das leider kaum zum lachen sein.

Solche Geschichten hatte vor dem Vorfall auch schon gehört gehabt aber das es einem selbst passiert das glaubt man, wie so viele hier, nicht. Jetzt aber leider zu spät.

Zitat:Erstmal bietest du an, ohne weitere Verzögerung eine Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben, sobald ihr einen einvernehmlichen Vaterschaftstest gemacht habt. Solche "Damen mit Kinderwunsch" fahren gerne mehrgleisig, damit es auch pünktlich zum Beginn des Wunschtermins für ihr Kinderprojekt klappt. Damit sind dann alle Zweifel bezüglich der Vaterschaft beseitigt. Wenn du es bist, unterschreibe die Anerkennung, jedes weitere Zögern bringt dir dann nicht mehr.

Wie würde es sich denn verhalten wenn man auf die Vaterschaftsanerkennung nicht reagiert und es zu einer Klage kommt. Wird diese Klage dann vom Jugendamt veranlasst oder muss sich die Gegenseite selbstständig darum kümmern?( d.h. selbst zum Anwalt gehen usw.)

Zitat:Und bei dir wirds wohl eng. Um den Mindestkindesunterhalt wirst du nicht herumkommen. Betreuungsunterhalt wirst du nicht zahlen müssen und können. Allerdings wärs nach Bekanntgabe der Schwangerschaft Zeit gewesen, sich zu überlegen ob du nicht doch eine Ausbildung machst. Eine Erstausbildung aus perkärer Situation heraus ist eines der wenigen Dinge, die Chancen haben vom Unterhalt für die Dauer der Ausbildungszeit runterzukommen. Es ist also eine gute Gelegenheit, einerseits verpasste Qualifikationen nachzukolen und andererseits etwas Unterhalt zu sparen.

Mit meiner schulischen Laufbahn wird sich wohl keine gescheite Ausbildung ergeben ( hatte es mehrfach versucht, die Bewerbungen wurden jedoch lediglich mit Absagen beschieden), da diese durch bestimmte Faktoren, auf die ich nicht eingehen möchte, sehr ernüchternd ausfiel. Wie würden denn die Chancen aus gerichtlicher Sicht stehen auf eine Tätigkeit im Rahmen eines Minijobs zu wechseln, da die jetzige Tätigkeit sowieso aufgrund der vorhandenen Behinderung vom Arzt schriftlich als nicht leidensgerecht eingestuft wurde oder auf Teilzeit nur vormittags und z.b. Eine Weiterbildung (Abendgymnasium/ Abendrealschule) anzustreben. Könnte sowas durchgehen ohne belangt zu werden? ( in Form von Schulden oder Pfändungen etc.)

Denn ich vermute das die Ausgangssituation nach einer Ausbildung aufgrund der schulischen Laufbahn nicht erheblich vorteilhafter sein wird außer vllt. Statt den Mindestkindesunter den vollen Unterhalt zu zahlen und trotzdem am Existenzminimum sein Leben dahin zu fristen. Plus vielleicht noch Betreuungsunterhalt zu zahlen bzw. Nachzahlen.

Und wird der gesparte Unterhalt während der Ausbildungszeit nicht iwie nachträglich verrechnet oder würde es dann einfach verfallen?

Zitat:Deine suboptimale Gesundheit ist kein Grund. Die verknacken auch Rollstuhlfahrer. Wenn du bei den Eltern wohnst, ist das ein dicker Grund, dich erst recht zu verknacken, denn du sparst die Miete, wird man dir sogleich unterstellen.

danke für die Information bezüglich der Miete dann muss ich das schnellstmöglich ändern.

Zitat:Was hast du bezüglich des Kindes vor? Wirst du dem Wunsch der Mutter nachgeben, nicht beim gemeinsamen Kind anwesend zu sein? Oder bist du noch unschlüssig?

Die letzte Nachricht der Gegenseite war sinngemäß, dass das einzige was ich sehen werde ein Brief bezüglich der Vaterschaftsanerkennung sein wird und danach nie wieder was . Dann soll es so sein.

(27-09-2021, 16:10)Nappo schrieb: Nun gut. Der Drops ist gelutscht. Deine 30% GdB beeindrucken keinen Richter. Mit viel Glück wirst Du zum Mangelfall, was Dich nicht von jedweder Leistung befreit und Teilzeit schreit nach fiktiver Festsetzung und somit nach zukünftigem Vollzeiterwerb.

Auch wenn ein Arzt bescheinigt hat das Eine Beschäftigung in vollzeit aufgrund der einhergehen Beschwerden verursacht durch die Behinderung nicht möglich ist und die jetzige Tätigkeit nicht leidensgerecht ist?

Zitat:Die einzige Chance ist, nun erst einmal die Vaterschaft anzuzweifeln und die Vaterschaftsanerkennung nicht zu unterschreiben. Marschiert die Madame dann weiter vor, wird das Gericht einen Vaterschaftstest anordnen und Du hast jedenfalls Gewissheit. Solche Mädels haben i.d.R. mehrere, denen sie die gleiche Story aufbinden um ihre Chancen auf "ihr Kind" zu erhöhen.

Resultieren aus der gerichtlichen Anordnung der Anerkennung Gerichtskosten zu meinem Nachteil oder muss der Kläger die Kosten dafür übernehmen. Oder wie läuft das denn ab?


(27-09-2021, 18:27)Simon ii schrieb: Wenn sie es unterstützt, bin ich der Meinung, daß Du dann auch Deine Vaterschaft im Interesse des Kindes leben solltest.

Unterstützt sie es nicht; naja, allzuviel Energie brauchst Du dann nicht aufzuwenden, denn sie ist eh sinnlos.

Die Ansicht der Gegenseite wurde mir bereits mehrfach vollumfänglich mitgeteilt und es wird auf letzteres hinauslaufen.


(27-09-2021, 21:28)Ruckzuckmaschine schrieb: An Deiner Stelle solltest Du erstmal gut hinhören, was die Frau konkret will und was für ein Typ sie ist.
Ich unterscheide zwischen....
-alleinerziehendem Gluckentyp und
-Geldtyp

Ich lese herraus, Du willst keine aktive Vaterschaft. Aber wenn man sowieso zahlt, dann kann die Kinderzeit schon ganz nett sein. Insbesondere, wenn die Mutter mit Geld zufrieden ist und Dir nicht in die Erziehung reinredet.
Geld- und Gluckentyp vereint ist krass.

Bedauerlicherweise scheint es die vereinte Variante zu sein. Erst hieß es das man ja zusammen ziehen kann und alles zusammen machen kann und zusammen in den Urlaub fahren kann usw. ( einen auf happy Familie machen) was für mich eher was von einem Horrorfilm hatte jeden Tag mit dieser Person zu verbringen.

Als von der Gegenseite realisiert wurde, dass es für immer nur eine Fiktion ihrerseits sein wird, änderte sich das Verhalten ins gegenseitige extreme.
Zitat:Versuche erstmal gegenüber der Frau und ihren Helfern nichts über Dich preiszugeben, sondern checke (!) erstmal ganz genau, was sie will, was ihre Prioritäten sind, damit man dann später analysieren kann, wo die besten Angriffs-/Verhandlungsstellen liegen.

Die Prioritäten sind meiner Meinung nach ganz klar definiert: Rache, Geld, Geld und… Geld ?


(27-09-2021, 22:43)kay schrieb: Auf keinen Fall irgendwas anerkennen ohne Vaterschaftstest. AUF KEINEN FALL!!!!!

Das werde ich auf keinen Fall tun. Ich habe im forum gelesen, dass es problematisch werden kann da wieder rauszukommen falls sich nach der Unterzeichnung herausstellt dass man nicht der leibliche vater ist. Das werde ich auf jeden Fall beachten, danke

Wie verhält es sich denn, wenn das Einkommen des betreuenden Elternteils wesentlich höher ist als das Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils?

Wäre unter diesen Umständen die Möglichkeit gegeben, dass der besser verdienen Elternteil sich am Unterhalt beteiligen wird? Sodass die Unterhaltspflicht reduziert oder gar ausfällt oder gilt das nur bei ehelichen Eltern?

Siehe hier:
https://www.scheidung-online.de/unterhal...ternteils/

Der aktuelle Selbstbehalt laut DDT beträgt 1.081€. Ist davon auszugehen, dass es in diesem Rahmen bleiben wird ? Da ich öfter auch was von 880€ lese.
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Ein neuer Fall... - von Egal - 27-09-2021, 15:39
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